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   OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19.A   

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https://dejure.org/2021,41865
OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19.A (https://dejure.org/2021,41865)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2021 - 6 A 1078/19.A (https://dejure.org/2021,41865)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2021 - 6 A 1078/19.A (https://dejure.org/2021,41865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, AufenthG § 60 Abs. 7
    Asylrecht; Tschetschenien; Abschiebungsverbot; psychische Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145 f.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11

    Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19
    Solche Umstände sind dann anzunehmen, wenn das Gericht in den Urteilsgründen auf zentrales und entscheidungserhebliches Vorbringen nicht eingeht und sich auch sonst aus dem gesamten Begründungszusammenhang nicht erkennen lässt, dass und in welcher Weise es diesen Vortrag zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. November 2011 - 10 B 32.11 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 1 A 2636/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge i.R. eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19
    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1078/19
    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 15 ZB 22.30278

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Täuschung über

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30779

    Zur drohenden Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der jungen,

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 15 ZB 22.30463

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag jordanischer Asylklägerinnen

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.05.2022 - 15 ZB 22.30516

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.2022 - 15 ZB 22.30343

    Erfolgloser Antrag einer türkisch-georgischen Anhängerin der Gülen-Bewegung auf

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 15 ZB 22.30228

    Kein Verbot der Abschiebung nach Indien

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 6 A 606/19

    Asyl; Äthiopien; Genitalverstümmelung bei Frauen; grundsätzliche Bedeutung für

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2021 - 6 A 1078/19.A -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 9 ZB 22.30893

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei 10 Jahre zurückliegender

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2022 - 15 ZB 22.30228 - juris Rn. 26; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 16.8.2022 - 1 LA 219/21 - juris Rn. 9, jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30980

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (BayVGH, B.v. 16.3.2022 a.a.O.; B.v. 4.10.2022 a.a.O.; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 - 6 A 1078/19 A - juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 25.10.2011 - 1 LA 170/21 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.07.2022 - 9 ZB 22.30893

    Uganda: Antrag auf Berufung abgewiesen; Entscheidungserheblichkeit zur

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2022 - 15 ZB 22.30228 - juris Rn. 26; SächsOVG, B.v. 15.9.2021 -6 A 1078/19 A - j u r i s Rn. 3; OVG Bremen, B.v. 16.8.2022-1 LA219/21 - j u r i s Rn. 9, jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30981

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.31018

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 24.10.2022 - 15 ZB 22.31086

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30983

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.30982

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 15 ZB 22.31031

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 10.11.2022 - 15 ZB 22.31008

    Jordanischer Staatsangehöriger mit palästinensischer Volkszugehörigkeit, Antrag

  • VGH Bayern, 08.09.2022 - 15 ZB 22.30924

    Erfolgloses Asylbegehren (Tunesien)

  • VGH Bayern, 08.09.2022 - 15 ZB 22.30921

    Erfolgloses Asylbegehren (Tunesien)

  • OVG Sachsen, 13.01.2022 - 6 A 821/19

    Asylrecht; Äthiopien; grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen; Oromo

  • OVG Sachsen, 03.11.2021 - 6 A 1165/19

    Asylrecht Kamerun; wirtschaftliches Existenzminimum; Familie mit Kleinkind;

  • OVG Sachsen, 02.11.2021 - 6 A 683/19

    Asylrecht Tschetschenien; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz;

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